Gesetzliches

StGB § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (relevanter Auszug)

(1) Wer Propagandamittel

1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) ….

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) ….


Nochmalige Rechtssicherheit für unsere Teilnahme an historischen Festumzügen holten wir uns bei der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft.


Gelegentlich kaufen oder verkaufen wir Gegenstände auf ebay oder anderen Internetplattformen. Wir halten uns überall an die Richtlinien, welche ebay umfangreich erklärt.
 

Unser richtungsweisendes Fazit zu den Medienberichten über den Festumzug beim “Tag der Sachsen 2012″ in Freiberg

Presse z.B. „Berliner Kurier“

Die IG Militärtechnikfreunde Sachsen hat am diesjährigen „Tag der Sachsen“ als einer der rund 500 Vereine auf Einladung der Stadt Freiberg teilgenommen. Dabei waren wir auch unter den rund 4.000 Mitwirkenden am traditionellen Festumzug am Sonntag, die das sächsische Vereinsleben und insbesondere die sächsische Geschichte präsentierten.

Unsere Interessengemeinschaft, die seit über acht Jahren besteht, sammelt und restauriert historische Militärtechnik. Beim Festumzug zum „Tag der Sachsen“ wurde die sächsische Militärgeschichte verschiedener Epochen gezeigt. Neben dem Mittelalter, vor allem dargestellt von Landsknechten mit Spießen und Armbrüsten, sowie Rittern mit Büchsen und Kanonen, war Technik aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, ebenso aus der Zeit der DDR, zu sehen.

Unser historischer Ansatz für ein Schaubild war die kampflose Übergabe der Stadt Freiberg durch den damaligen Bürgermeister Dr. Hartenstein. Hierfür durften wir gemäß den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Veranstalter alte Fahrzeuge des Zweiten Weltkriegs, insbesondere Solo- und Seitenwagenmotorräder, Kübelwagen und LKW mit den dazugehörigen Kostümen zeigen. Reenactment oder Living-History heißt das heutzutage. Im Gegensatz zur gezeigten Fahrzeugtechnik handelte es sich bei der Bekleidung nicht um Originale. Unser Interesse gilt ausschließlich der Technik, nicht den Uniformen. Zudem wurde bewusst auf jede übermäßige Hoheitszeichendetaildarstellung – auch an den Fahrzeugen – verzichtet. Nationalsozialistische Symbole wurden nicht gezeigt, obwohl dies nach Absatz 3 des § 86 StGB erlaubt wäre. Das unterstreicht, dass wir uns vom Gedankengut des Nationalsozialismus und deren Verherrlichung nachdrücklich distanzieren. Soweit wir gemäß den vertraglichen Vereinbarungen demilitarisierte, das heißt nicht funktionsfähige Dekowaffen mitführten, wurde auf strikte Einhaltung der rechtlichen Vorgaben geachtet. Was vor Ort mehrfach behördlich kontrolliert wurde.

Vom Organisator des Festumzuges wurden wir in das Thema 6 „Geschichte und Tradition“ integriert. Auch wenn diese Kategorie erstmal richtig anmutet, so war doch die Umrahmung durch kunterbunte Fanfarenzüge unpassend. Hierdurch mag auch der falsche Eindruck einer Glorifizierung entstanden sein. Wir geben uns große Mühe die Zeit des zweiten Weltkrieges optisch real darzustellen und das ist grundsätzlich kein fröhliches Bild. In der Gesamtdarstellung der deutschen Militärgeschichte, wie oft bei großen Festumzügen üblich, darf diese Zeit nicht ausgeblendet sein. Jeder Veranstalter sollte es deshalb zu schätzen wissen, wenn er eine so kompetente Gruppe wie uns verpflichten kann. Vor einem Jahr in Kamenz stimmte die Gliederung der militärgeschichtlichen Thematik und es gab deshalb keinerlei Missverständnisse. Aber auf die Abfolge des Festumzugs hatten wir keinerlei Einfluss und auch im Vorfeld darüber keine Kenntnis.

Dass unsere öffentlichen Auftritte einen angemessenen Umgang mit der Geschichte beinhalten, zeigen die seit Jahren regelmäßigen Einladungen zu kleineren, wie auch namhaften Großveranstaltungen. Bislang wurde uns noch nie eine rechte Gesinnung unterstellt. Schon garnicht wenn man uns persönlich kennt. Kopfschüttelnd nehmen wir zur Kenntnis, dass jetzt einzelne Politiker für ihre eigene Profilierung versucht haben, uns, mit bloßer Effekthascherei, unzureichende Geschichtskenntnisse, einen kriegsverherrlichenden Auftritt und braunes Gedankengut vorzuhalten. Sehr bedauerlich ist, dass Medien derartigen Klischeeverleumdungen, teilweise unter Missachtung journalistischer Sorgfaltspflichten, eine Plattform bieten und damit einer so tollen Veranstaltung, der Stadt Freiberg und ganz Sachsen einen erheblichen Imageschaden zufügen. Hier sollte die Politik intern ansetzen!