22.09.2012 Liebe Freunde historischer Fahrzeuge, die derzeitigen medialen Falschdarstellungen gegen Fahrzeugbesitzer, welche ein deutsches KfZ aus dem Produktionszeitraum 33-45 fahren, zwingt tiefer über den Begriff der UNIFORM nachzudenken. Viele Einladungen zu Oldtimerfesten fordern heute dazu auf, „Ein zu Baujahr und Charakter des Fahrzeuges passendes Kostüm“ zu tragen. Nicht selten ist neuerdings bei der Prämierung des Fahrzeuges auch das passende Kostüm Entscheidungskriterium. Die Gesamtdarstellung zählt zwingend. (Im Bild Freunde und Darsteller der Sowjetarmee)
So ist es nicht verwunderlich, daß unsereins gelegentlich auch mal z.B. in Feldgrau auftritt. Neuerdings sind wir, die Fahrer o.g. deutscher Fahrzeuge, einer (fast ausschließlich medialen) politischen Bewertung ausgesetzt.
Es gibt unzählige Beispiele, die diese üblen Unterstellungen widerlegen. Stellvertretend sei hier nur Eines genannt: Der französische Staatspräsident des befreiten Nachkriegsfrankreichs, Charles de Gaulle, ließ sich zu Repräsentationszwecken am liebsten in seinem 1936 in Zwickau gebautem 830er HORCH chauffieren. Würde irgendjemand auf die absurde Idee kommen, gerade ihn politisch rechtsextrem zu bewerten, weil er in einem „Naziauto“ fährt ?
Eine UNIFORM besteht aus Bekleidungsstücken welche Außenstehenden signalisiert, daß der Träger vom Amtswegen her handelt, bzw.im Staatsdienst steht. Nun weiß jeder Bürger, daß die Wehrmacht längst kapituliert hat und aufgelöst wurde. In sofern kann eine „Wehrmachtsuniform“ heute nicht mehr den Status UNIFORM für sich beanspruchen und jedem Betrachter wird klarsein, daß er keine im staatlichen Auftrag handelnde Person vor sich hat. Wir tragen demzufolge in jedem Fall Kostüme! Dies ist in der BRD nicht untersagt, im Gegensatz zum Tragen von bestimmten Uniformen.