Käufer in unserem Sammlerladen werden nur unter der Voraussetzung zugelassen, wenn sie die angebotenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Gegenstände zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung erwerben. Weiterhin müssen Sie volljährig sein, was unter bestimmten Umständen dem Verkäufer nachzuweisen ist.
Originalteilekauf:
Mit dem Kauf von Originalgegenständen, die mit Emblemen des Dritten Reiches oder damals maßgeblicher Organisationen versehen sind, verpflichtet der Käufer sich dazu, diese Dinge nur für historisch-wissenschaftliche Zwecke aus den oben genannten Gründen zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch zu nutzen. Eine solche Nutzung wäre nach § 86 a StGB strafbar und Käufer solcher Gegenstände versichern, dass sie keinerlei strafbaren Absichten im Sinne des § 86 a StGB verfolgen.